Abmahnung wegen Filesharing von TV Serien der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten?

Abmahnung wegen Filesharing von TV Serien der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten?
01.12.2014266 Mal gelesen
Die Münchener Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte mahnt regelmäßig das ungenehmigte Anbieten von TV-Folgen der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg über das P2P Tauschbörsennetzwerk Bittorrent ab. Wenn Sie auch betroffen sein sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter

Es handelt sich meistens um eine oder mehrere Folgen der folgenden Serien:

  • 2 Broke Girls
  • The Big Bang Theory
  • Two and a Half Man
  • Arrow
  • Person of Interest
  • Supernatural
  • The Mentalist
  • The Originals
  • The Vampire Diaries

Die Ermittlung der IP Adresse und der Hash-Dateien erfolgen regelmäßig durch die ipoque GmbH.


Forderung

Gefordert werden von WALDORF FROMMER neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, jeweils Schadensersatz  zwischen 469 € und 1412 € zur außergerichtlichen Erledigung des einzelnen Falls. Der Schadensersatz ist dabei abhängig von der Menge an angebotenen Folgen und der Frage ob lange oder kurze TV Folgen betroffen sind.

Der obige Betrag jeder Abmahnung setzt sich jeweils zusammen aus

  • Lizenzschadensersatz
  • Rechtsanwaltskosten

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann dürfen Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.

Lassen Sie Ihren Fall lieber kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig die von WALDORF FROMMER vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei WALDORF FROMMER erhalten Sie HIER.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz