Abmahnung Schutt, Waettke Rechtsanwälte für TOBIS Film GmbH & Co KG | Filesharing des Films: Transcendence

Abmahnung Schutt, Waettke Rechtsanwälte für TOBIS Film GmbH & Co KG | Filesharing des Films: Transcendence
26.11.2014230 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Karlsruhe für TOBIS Film GmbH & Co KG wegen einer Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten bzw. Anbieten lassen des Films TRANSCENDENCE in einer Internettauschbörse zum Download. Die Schadensersatzforderung beträgt 732,50 €.

Nicht nur die Kanzlei WALDORF FROMMER aus München mahnt Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte Anbieten von Filmen über Internet Tauschbörsen ab, sondern jetzt auch wieder die Kanzlei Schutt, WaetkeRechtsanwälte aus Karlsruhe.

In der hier vorliegenden Abmahnung vom 19.11.2014 lautet der Vorwurf der abgemahnten Urheberrechtsverletzung:

"Das Anbieten (Täterhaftung), hilfsweise das Anbieten lassen (bei Störerhaftung) des oben genannten urheberrechtlichgeschützten Werks in einer Internettauschbörse zum Download für andere Tauschbörsenbesitzer (so genannter "Upload"), ohne von dem Verletzer als Rechteinhaber die Zustimmung dazu gehabt zu haben."

Forderung

Gefordert wird von Schutt, Waetke Rechtsanwälte neben dem sofortigen Löschen der Datei ein künftiges Unterlassen des offentlichen Anbietens, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 732,50 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag jeder Abmahnung setzt sich zusammen aus

  • 500 € Lizenzschadensersatz
  • 215 € Rechtsanwaltskosten
  • 17,50 Ermittlungskosten

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann dürfen Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.

Lassen Sie Ihren Fall lieber kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.