Mit Ablauf des hiesigen Jahres verjähren die Forderungen aus den Abmahnungen, die im Jahr 2011 verschickt wurden.
Aus diesem Grund versucht die Kanzlei Sasse und Partner die offenen Forderungen vor dem Eintritt der Verjährung einzutreiben. Von ursprünglichen 800 Euro wird in vielen Fällen nun ein reduzierter Betrag in Höhe von 450 Euro gefordert.
Betroffenen, die die unterstellten Verstöße nicht begangen haben ist anzuraten, dieses "Angebot" nicht anzunehmen und die Forderung weiterhin zu bestreiten.
Wie erreichen Sie uns?
- Per Telefon unter 06131 - 240950
- Per Email info@ggr-law.com
- Per Fax unter 06131 - 2409522
Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:
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Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.
Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens
GGR Rechtsanwälte
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