Urheberrechtliche Abmahnung d. Daniel Sebastian, Waldorf Frommer, .rka, Schutt Waetke, NIMROD, FAREDS, Sasse & Partner, Negele Zimmel Greuter Beller

Urheberrechtliche Abmahnung d. Daniel Sebastian, Waldorf Frommer, .rka, Schutt Waetke, NIMROD, FAREDS, Sasse & Partner, Negele Zimmel Greuter Beller
21.11.2014268 Mal gelesen
Das Thema Filesharing ist mittlerweile in aller Munde. Man könnte meinen, dass aufgrund der zahlreichen aufklärenden Artikel in den Medien weniger Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Realität spricht jedoch eine andere Sprache.

Nach wie vor versenden Anwaltskanzleien für ihre Auftraggeber ungebremst Abmahnungen. Z.B. haben folgende Kanzleien urheberrechtliche Abmahnungen verschickt:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, der Universum Film GmbH, der Studiocanal und der die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

 

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

Schutt, Waetke Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co. KG

NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

FARES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Malibu Media LLC und der Track by Track Records UG und der Mec-Early GmbH

 

Sasse & Partner u.a im Auftrag der WVG Medien GmbH, der Splendid Film GmbH und der Senator Film Verleih GmbH

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Der Abgemahnte wird von den Rechtsanwälten aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Geldzahlung, bestehend aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz, zu leisten.

Nach einer solchen Aufforderung es das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Es ist davon abzuraten, einfach ungeprüft unter dem Eindruck der Abmahnung den Forderungen vorschnell nachzukommen.

Es sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der sich mit Abmahnungen auskennt und Ihnen mit seiner Erfahrung unterstützend zur Seite steht. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen, die genau auf Ihren Einzelfall angepasst und nicht zu weit formuliert ist. Dies ist häufig das Problem an vorgefertigten Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. In der Regel sind diese von juristischen Laien und nicht von einem Rechtsanwalt erstellt und können nicht absehbare Risiken bergen.

Einem fachkundigen Rechtsanwalt ist es häufig auch noch möglich, eine Reduzierung der geforderten Geldbeträge zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit und sogar am Wochenende zur Seite.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de