Filesharing-Klage wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen

Abmahnung Filesharing
14.11.2014320 Mal gelesen
Das AG Schleswig hat mit Urteil vom 10.11.14 , 21 C 358/14, eine Klage auf Schadensersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgewiesen. Der Kläger konnte den notwendigen Nachweis zur Aktivlegitimation nicht erbringen.

Bei Abmahnungen in Filesharing - Sachen hat der Rechteinhaber seine Aktivlegitimation nachzuweisen. Dieses gelang dem Kläger auf unser Bestreiten hin nicht. Das AG Schleswig hat daher zutreffend entschieden, dass bereits nicht feststehe, ob der Kläger Urheberrechte an dem betreffenden Titel besitze, welche ihn zur Geltendmachung eines Anspruchs nach dem UrhG berechtigen würde, so dass die Klage in der Sache keinen Erfolg habe.

Damit ist das AG Schleswig der Rechtsprechung gefolgt, die zuvor u.a. auch schon das AG Bremen, 16 C 0457/13, vertreten hatte.

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