Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt derzeit wieder vermehrt Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren größtenteils selbst dann einstellen, wenn die vorgeworfene Datenmenge im vierstelligen Bereich angesiedelt ist.
Dies kann als konsequente Umsetzung der aktuellen Rechtssprechung gedeutet werden. Effektiver wäre es sicherlich, gänzlich davon abzusehen, die Daten an die Massenabmahner herauszugeben, da dies nach meinem Dafürhalten u.a. verfassungswidrig ist.
Medienrecht mainz
Links:
www.ggr-law.com