Abmahnung durch Rasch – „Klangkarussell – Netzwerk“

Abmahnung durch Rasch – „Klangkarussell – Netzwerk“
10.11.2014316 Mal gelesen
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen derzeit im Auftrag der Universum Music GmbH Anschlussinhaber ab.

Dem Schreiben der Rasch Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-rasch) ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Albums "Klangkarussell - Netzwerk" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Music GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Rasch Rechtsanwälte fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Album "Klangkarussell - Netzwerk" den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Klangkarussell - Netzwerk" reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Folgende Handlungsempfehlungen sollten bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Klangkarussell - Netzwerk" daher beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung an dem Musikalbum "Klangkarussell - Netzwerk" durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Klangkarussell - Netzwerk". Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem musikalbum "Klangkarussell - Netzwerk" veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 359 485 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!