Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch: Klangkarussell – Netzwerk

Abmahnung Filesharing
04.11.2014254 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Rasch fordern im Auftrag der Universal Music GmbH eine Unterlassungserklärung und machen Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Netzwerk" von Klangkarussell - Wie ist zu reagieren?

Berichten zufolge mahnen die Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum "Netzwerk" von Klangkarussell durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (bittorrent) Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts"-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin