Abmahnung wegen des Albums "XOXO" durch Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing
28.10.2014195 Mal gelesen
Derzeit ist das Album "XOXO" des deutschen Rappers Casper Gegenstand von Abmahnungen, welche die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH versendet.

Dem Empfänger wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Musikalbum "XOXO" sei im Rahmen eines illegalen Tauschbörsenangebotes über dessen Internetanschluss weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten worden

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in der Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft aufgrund der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung verschiedene Ansprüche geltend.

Der Anschlussinhaber wird zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz.

So sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Ansonsten droht die Einleitung weiterer Schritte gegen Sie wie z.B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält.

- Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.

- Lassen Sie sich umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings gibt es mittlerweile vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Sofern man weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich muss man überhaupt nicht für die angeliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn es nicht möglich ist, eine Haftung als Täter oder Störer auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung häufig deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.