Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH an einzelnen Folgen d. Serie „Person Of Interest“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH an einzelnen Folgen d. Serie „Person Of Interest“
22.10.2014260 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte waren in der Vergangenheit von verschiedenen Auftraggebern mit dem Aussprechen von urheberrechtlichen Abmahnungen beauftragt.

So waren sie unter anderem auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen auf Online-Tauschbörsen mit Abmahnungen zu ahnden. Unter anderem ging es dabei um einzelne Folgen der US-amerikanischen Serie

"Person Of Interest". Z.B. ging es um diese Folgen der Serie:

"Person Of Interest - 4 C (Person Of Interest - Ich helfe Menschen)"

"Person Of Interest - Aletheia"

"Person Of Interest - Lethe (Person Of Interest - Fluss des Vergessens)".

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer behauptet in der Abmahnung, dass der Abgemahnte durch ein "illegales Tauschbörsenangebot" Folgen der o.g. Serie anderen Nutzern der Tauschbörse unerlaubt zum Herunterladen angeboten habe. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Anwälte wollen im Namen ihrer Auftraggeberin verschiedene Ansprüche durchsetzen. Es handelt sich die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro, in einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie sie jetzt am besten vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen!

 

Bitte beachten Sie zunächst, dass die in den Abmahnungen gesetzten Fristen in der Regel relativ kurz bemessen sind. Also sollten Sie die Abmahnung nicht lange bei sich "liegenlassen". Es könnte die Gefahr bestehen, dass Kanzlei bei Nichtreaktion eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen könnte. Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen, da von den Gerichten häufig hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden.

 

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten an einen Rechtsanwalt, der sich im Bereich Urheberrecht und mit Abmahnungen gut auskennt und Erfahrung in diesem Rechtsgebiet hat. Dieser kann eine auf Ihren Einzelfall angepasste "modifizierte Unterlassungserklärung" für Sie abgeben.

 

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de