Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Bones – Die Knochenjägerin“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Bones – Die Knochenjägerin“
16.10.2014258 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen urheberrechtlicher Verstöße an der Fernsehserie „Bones – Die Knochenjägerin“ abzumahnen.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der betroffene Anschlussinhaber soll die US-amerikanische Serie "Bones - Die Knochenjägerin" aus einer Filesharing-Plattform, wie eDonkey oder Limewire, heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, bestehend aus Schadensersatzkosten und Anwaltsgebühren, in Höhe von 519,50 Euro für das öffentliche Zugänglichmachen einer Folge.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Viele der Abgemahnten verfallen nach Erhalt eines Abmahnschreibens in Panik und geben voreilig die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab oder zahlen vorschnell den geforderten Betrag an die Gegenseite. Von solchen übereilten Handlungen sollte jedoch abgesehen werden, da diese die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers vernichten und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern können. Vielmehr sollten Sie Ruhe bewahren und einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, welcher die geltend gemachten Ansprüche der gegnerischen Partei auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann. Außerdem kann er die Unterlassungserklärung juristisch überprüfen und diese insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein anderer, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Ein anderer Ansatzpunkt könnte die Frage der Haftung sein. Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter "Störer" in Betracht. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch, wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen hat, kann er als Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Der Bundesgerichtshof hat jedoch im Januar 2014 die Störerhaftung eingeschränkt (Az.: I ZR 169/12). Seit dem ist es so, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht mehr als Störer auf Unterlassung haftet, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen eines Urheberrechtsverstoßes an der Serie "Bones - Die Knochenjägerin" abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 in Anspruch nehmen. Sie können auch gerne das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular hierfür ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!