Waldorf Frommer Abmahnung "Blue Jasmine" für Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Filesharing
11.10.2014285 Mal gelesen
In dieser Woche wurde mir erneut eine Abmahnung zur Bearbeitung vorgelegt, die durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen wurde.

Dem Empfänger wird in der Abmahnung vorgeworfen, der Film "Blue Jasmine" sei im Rahmen eines illegalen Tauschbörsenangebotes über dessen Internetanschluss weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten worden sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in der Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft aufgrund der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung verschiedene Ansprüche geltend.

Der Anschlussinhaber wird zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 Euro, insgesamt also 815,00 Euro.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing in Ihrem Briefkasten vorfinden:

- Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält.

- Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.

- Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings gibt es mittlerweile vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Sofern man weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich muss man überhaupt nicht für die angeliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn eine Haftung als Täter oder Störer nicht vollständig ausgeschlossen werden kann lässt sich der geforderte Betrag mit anwaltlicher Hilfe häufig deutlich reduzieren.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.