Waldorf Frommer Abmahnung – € 815,00 – Ist das Abzocke?

Waldorf Frommer Abmahnung – € 815,00 – Ist das Abzocke?
27.09.2014426 Mal gelesen
Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen eines angeblichen Filmuploads erhalten? Man verlangt € 815,00 und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag von Ihnen? Machen Sie keine Experimente, sondern beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt.

Die Studiocanal GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschicken. Hierin wirft man den Betroffenen vor, Filme wie "Can a Song Save Your Life" oder "Das magische Haus" seien über deren Internetanschluss im Internet verbreitet worden. Diese Filme sind urheberrechtlich geschützt. Das illegale Verbreiten in Internettauschbörsen ist strafbar, und zwar sowohl das Herunterladen als auch das Anbieten.

Das vorgeworfene Anbieten (Upload) muss nicht zeitgleich mit dem Vorgang des Herunterladens geschehen sein. Der Download kann schon Monate zuvor passiert sein. Daher kommt es häufig vor, dass Gäste die Übeltäter sind, die sich mit dem WLAN des Betroffenen verbunden haben und sich gleichzeitig eine Tauschbörse mit Filmen wie "Can a Song Save Your Life" oder "Das magische Haus" auf deren Hardware befunden hat.

Muss der Abgemahnte bei einer Waldorf Frommer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Dies sollte er nur dann (und dann in modifizierter Form), wenn er als Täter oder Störer haftet. Zunächst vermuten die Gerichte, dass der Internetanschlussinhaber auch der Täter des Uploads der Filme "Can a Song Save Your Life" oder "Das magische Haus" war. Diese Vermutung kann man entkräften, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter war und andere Personen den Internetanschluss mitnutzen, die als Täter in Frage kommen.

Obwohl nicht Täter, kann der Anschlussinhaber als Störer haften (nur auf Unterlassung, nicht auf Anwaltskosten), wenn der Prüf-, Belehrungs- und Sicherungspflichten (WLAN) verletzt hat. Sofern Sie nicht der Täter waren, muss geprüft werden, ob Sie Pflichten verletzt haben.

Wann haftet der Anschlussinhaber nicht?

Gerichte haben bezüglich der Pflichten des Anschlussinhabers entschieden mit der Folge, dass der Anschlussinhaber z. B. in folgenden Fällen weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch € 815,00 bezahlen muss:

BGH - Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger

OLG Frankfurt a. M. - Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten

LG Köln - Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

BGH - Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN

BGH - Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Kindern

Der Unterlassungsanspruch ist der Kern der Abmahnung. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung anerkennen Sie diesen Anspruch, so dass die Abmahnung bereits aus diesem Grunde weder "erledigt" noch "erfolgreich abgewehrt" ist, ganz im Gegenteil. Erst recht tappen Sie in die Falle, wenn Sie zusätzlich noch € 150,00 an Waldorf Frommer bezahlen.

Schutz vor "weiteren" Abmahnungen?

Zunächst gibt es so etwas wie "Folgeabmahnungen" nicht. Hüten Sie sich vor derartigen Angeboten. Es macht aufgrund der erhebliche gesunkenen Anwaltskosten keinen Sinn mehr, vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verschicken. Insbesondere nicht, indem man an "weitere Abmahnkanzleien" Unterlassungserklärungen schickt. Sofern diese, wie im Normalfall, nicht empfangsbevollmächtigt für unaufgeforderte Unterlassungserklärungen sind, wandern die Schreiben wirkungslos in den Papierkorb. Sofern Unterlassungserklärung an "alle Rechteinhaber" geschickt werden sollen, so müssen Sie wissen, dass es hunderte Rechteinhaber gibt, die angeschrieben werden müssten. Dass dies für wenige hundert Euro tatsächlich gemacht wird, ist kaum glaubhaft.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung für die Studiocanal GmbH tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende!) an oder nutzen Sie das Kontaktformular für Waldorf Frommer Abmahnungen.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de