Abmahnungen FAREDS für Mec-Early Entertainment GmbH und Thomas Olbricht wegen German Top 100 Single Charts Container

Abmahnungen FAREDS für Mec-Early Entertainment GmbH und Thomas Olbricht wegen German Top 100 Single Charts Container
23.09.2014393 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt mit Schreiben vom 19.09.2014 für die oben genannten Rechteinhaber wegen angeblichen öffentlichen Anbietens der Musiktitel "Andreas Bourani - Auf uns" und "Kontra K - Wölfe" über eine P2P Internet Tauschbörse ab.

Bei den vorstehenden Musikwerken handelt es sich um aktuelle Musiktitel aus den German Top 100 Single Charts, die jede Woche von der GfK Entertainment GmbH aus Baden-Baden für  Deutschland, Österreich und der Schweiz ermittelt werden.

Gefordert wird von FAREDS für jeden Rechteinhaber jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von jeweils 389,50 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 200,- € Lizenzschadensersatz
  • 20,- € Ermittlungskosten
  • 169,50 € Rechtsanwaltskosten (bezogen auf einen Streitwert von 1.000 € und  zzgl. der gesetzlichen Telekommunikationspauschale)

Empfehlung

Bei dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Anbieten von Musikwerken eines Chart Containers sollten Sie unbedingt innerhalb der Frist durch einen beauftragten Rechtsanwalt reagieren, der sich im Urheberrecht auskennt. Handeln Sie lieber nicht auf eigene Faust oder ihren Hausanwalt, wenn dieser sich nicht wirklich mit derartigen Fällen auskennt.

Häufig erhalten Sie bei Chart Containern aufgrund der Vielzahl der enthaltenen Musiktitel mehrere Abmahnungen unterschiedlicher Rechteinhaber und Kanzleien.

Es empfiehlt es sich in vielen Fällen nicht, die geforderte Unterlassungserklärung oder Zahlungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen könnten langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Soforthilfe Tipps

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Telefon 040 / 730 55 333. Oft gibt es alternative Handlungsmöglichkeiten.

Bundesweite Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft
erhalten Sie auch HIER.

Ihr
RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg