Abmahnungen durch Waldorf Frommer wegen „Tammy-Voll Abgefahren“

Abmahnungen durch Waldorf Frommer wegen „Tammy-Voll Abgefahren“
18.09.2014263 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aus München spricht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen den Komödie "Tammy-Voll Abgefahren" über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Tammy-Voll Abgefahren" reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Eltern haften für ihre Kinder?

Wenn Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Tammy-Voll Abgefahren" begangen hat, können Sie als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Der Störer muss regelmäßig für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Eltern keine Pflicht zur dauerhaften Überwachung haben. Sofern die Eltern also ihre minderjährigen Kinder hinsichtlich sogenannter Filesharing-Aktivitäten belehrt und ihnen solche verboten haben, kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht.

In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein neues Urteil gefällt (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare"). In diesem Urteil stellt der BGH klar, dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen durch den volljährigen Familienangehörigen vorliegt, hat der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Überwachungspflichten. Verstößt er sodann gegen diese Pflichten, haftet er als Störer.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie "Tammy-Voll Abgefahren" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!