Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert für ihre Mandantin Zooland Music GmbH sofortige Unterlassung des öffentlichen Anbietens sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Ferner wird ein Vergleichsbetrag von 450,- € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten zur außergerichtlich Erledigung der Angelegenheit gefordert.
Die Ermittlungsergebnisse des Vorgangs sollen von der Excipio GmbH unter Verwending der Ermittlungssoftware NARS (Network Activity Recording and Supervision) festgestellt worden sein.
Was können Sie tun?
Auf den Vorwurf des öffentlichen Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine sog. Tauschbörse sollten Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist über einen spezialisierten Rechtsanwalt reagieren, der sich mit derartigen Fällen gut auskennt. Versuchen Sie lieber nicht, den Fall auf eigene Faust zu lösen.
Es empfiehlt sich nämlich häufig nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen sind regelmäßig 30 Jahre gültig und können Verpflichtungen enthalten, denen Sie sich möglicherweise gar nicht unterordnen müssen. Auch die geforderten Schadensersatzbeträge können überhöht sein.
Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:
- Nehmen Sie selber keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie mich unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen - Telefon 040 / 730 55 333
- Gerne helfe ich Ihnen dann auch weiter und bearbeite den Fall für Sie zu fairen Konditionen, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnung einfach zur unverbindlichen Prüfung
- E-Mail an - info@harzheim.eu
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie gerne kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.
Ihr
RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg
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