Die RAe Waldorf Frommer mahnen u.a. im Auftrage der Studiocanal GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Majestic Filmverleih GmbH, Universum Film Verleih GmbH und Sony Music Entertainment GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebot an diversen Werken ab. Es wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass er das Werk unter der angeführten IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten habe. Neben einem Anspruch auf Schadensersatz wird ein Aufwendungsersatzanspruch (Rechtsverfolgungskosten) begehrt. Es wird zudem ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages (strafbewehrte Unterlassungserklärung) übersandt.
Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot nicht vorschnell anzunehmen und den geforderten Betrag nicht ungeprüft zu überweisen.
Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren. Wir beraten Sie gern, wie gegen die Abmahnung vorzugehen ist und welche Möglichkeiten zur Abwehr dieser bestehen.
Ihre Abmahnung können Sie uns auch gerne zur Überprüfung per Telefax an 04621/990049 oder per Email an Kanzlei@Zarnekow-Partner.de übermitteln.
Über Ihre Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.