Tauschbörsen Abmahnung wegen German Top 100 Single Charts Container erhalten?

Tauschbörsen Abmahnung wegen German Top 100 Single Charts Container erhalten?
12.09.2014383 Mal gelesen
Immer wieder Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen sind illegale Downloads von sogenannten digitalen Chart Containern. Dass sind in der Regel aktuelle Musik Dateien auf Internet Tauschbörsen, die sich großer Beliebtheit erfreuen und gerade von jungen Leuten oder Partygängern gehört werden.

Da die Chart Container meistens bis zu 100 verschiedene Titel enthalten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass unter den Titeln einer bis mehrere Rechteinhaber betroffen sind, die über bestimmte Anwaltskanzleien Ihre Rechte vertreten lassen.

Zu den Kanzleien gehören insbesondere:

  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Kornmeier & Partner

Der Vorwurf dieser Kanzleien ist dann regelmäßig, dass durch den Download von einem Peer-to-Peer Netzwerk wie z.B. BitTorrent, ein Ordner in der notwendigen Zugangssoftware (Client) des Rechners, auf dem der Download abgespeichert wird, angelegt wird, der dann den Millionen von weltweiten Tauschbörsennutzern wieder zum Download zur Verfügung steht. Diesmal dann aber von der Festplatte Ihres Rechners. Damit sei dann ein öffentliches Anbieten dieses Werks verbunden, was durch einen Testdownload festgestellt wurde. Die  im Rahmen der Ermittlung Ihrer IP Adresse zum Zeitpunkt des Tests gewonnenen Daten seien dann angeblich auch beweisverwertbar gespeichert worden.

Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wird dann ein sofortiges Unterlassen sowie unter kurzer Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie je nach Lage und Umfang des Falles die Zahlung eines  Vergleichsbetrags von 350 bis 2.400 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Vor einem solchen Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht die Augen verschließen und unbedingt innerhalb der Frist durch einen beauftragten Rechtsanwalt reagieren!

Allerdings empfiehlt es sich in den meisten Fällen nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Wenn Sie selber nicht Täter oder Störer dieses Handlungsvorwurfs sein sollten, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehlenswert ist. Die solchermaßen abgegebene Erklärung löst nämlich langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie aus.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Rufen Sie uns zuvor unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.

Ich helfe Ihnen gern zu fairen Konditionen weiter,  bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gern kostenfrei zurück, bei dringendem Bedarf selbstverständlich auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.


Ihr

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg