Debcon GmbH - Urheberrechtsverletzung

Abmahnung Filesharing
08.09.20141069 Mal gelesen
Die Debcon GmbH beansprucht aus älteren Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Höhe von 1286,80,-€. Auf ein solches Schreiben sollte nicht ungeprüft und vorschnell reagiert werden.

Die Debcon GmbH versendet aktuell Zahlungsaufforderungen. In diesen Schreiben beansprucht die Debcon GmbH Forderungen aus älteren Abmahnungen der RAe Urmann & Collegen, die im Auftrage verschiedener Rechteinhaber (u.a. DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien (nach deren Insolvenz nunmehr FDUDM2 GmbH), Multi Media Verlag GmbH) Unterlassungs-und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung begehrt hatten. Soweit von den RAe Urmann & Collegen ein pauschalierter Betrag von i.d.R. 650,-€ geltend gemacht wurde, fordert die Debcon GmbH nunmehr 1286, 80,-€. Die Zusammensetzung der Forderung bleibt völlig offen. Hinzuweisen ist, dass sich die Schreiben der Debcon GmbH auch auf Abmahnungen aus dem Jahr 2010 beziehen, so dass hinsichtlich der insoweit auch begehrten Anwaltskosten bereits Verjährung eingetreten ist. Dieser Teil der Forderung kann daher von der Debcon GmbH nicht mehr begehrt werden. Auch der Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Anschlussinhabers über eine Tauschbörse kann zurückgewiesen werden. Überweisen Sie daher nicht vorschnell den geforderten Betrag und lassen Sie sich auf keinen Fall durch das Schreiben der Debcon GmbH einschüchtern. Gerne können Sie uns kontaktieren. Übermitteln Sie uns am besten das Forderungsschreiben der Debcon GmbH und Ihre Kontaktdaten per Email oder Telefax.  Wir beraten Sie gern.