Waldorf Frommer, Fareds, Daniel Sebastian - Filesharing Abmahnung

Waldorf Frommer, Fareds, Daniel Sebastian - Filesharing Abmahnung
29.08.2014209 Mal gelesen
Insbesondere durch die Waldorf Frommer, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft und durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian werden viele Abmahnungen wegen Filesharings ausgesprochen.

Abmahnungen (insbesondere durch Waldorf Frommer) werden nach wie vor in einem erheblichem Ausmaß ausgesprochen. In jeder Abmahnung geht es um den Vorwurf, dass innerhalb einer Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke (i.d.R. Filme oder Musiktitel) anderen Nutzern widerrechtlich zum Download zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Upload wird durch die meisten Betroffenen unbewusst dadurch vollzogen, dass das jeweilige Werk heruntergeladen wird. Im Rahmen des Downloads wird das Werk im Hintergrund der Tauschbörse dann automatisiert heraufgeladen.

Die innerhalb der jeweiligen Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche der vorbezeichneten Kanzleien reichen von 330,00 Euro bis hin zu 2.400,00 Euro.


Treffen Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung vom Waldorf Frommer unüberlegten Entscheidungen!

Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen.

Die innerhalb der Filesharing-Abmahnungen (insbesondere durch Waldorf Frommer) geltend gemachten Ansprüche sollten nicht ignoriert werden. Es ist stets eine Reaktion erforderlich, die allerdings auch nicht unüberlegt erfolgen sollte.

Die Zahlungsansprüche können - bei dem Bestehen einer Haftung - in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Sie sollten daher keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen.

Nur modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Abmahnung Waldorf Frommer

Im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig.

Details und weitergehende Informationen finden Sie auf hier unserer Website.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen diverser Kanzleien vertreten. Gern sind wir auch Ihnen behilflich. 

Nähere Informationen über Abmahnungen, die durch andere Kanzleien ausgesprochen werden, erhalten Sie hier: http://kanzlei-wrase.de/abmahnung.html.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentranzparenz zu bieten.

Kanzlei Wrase
Tel.: 040 - 357 30 633
Fax: 040 - 357 30 634
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