Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „Planet der Affen: Revolution“

Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „Planet der Affen: Revolution“
25.08.2014303 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Derzeit werden Urheberrechtsverletzungen an dem am 07.August 2014 gestarteten Science-Fiction-Actionfilm "Planet der Affen: Revolution" von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt.


So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, in denen ihnen zur Last gelegt wird den Science-Fiction-Actionfilm "Planet der Affen: Revolution" widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit den Film unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Da aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.


Was wird durch Waldorf Frommer gefordert?


Der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH seien durch eine Rechtsverletzung an dem Film "Planet der Affen: Revolution" Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Diese mache die Kanzlei Waldorf Frommer nun für den Rechteinhaber geltend.
Den betroffenen Anschlussinhaber wird angeboten die Streitigkeit nach Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages als erledigt anzusehen.


Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?


Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte keinesfalls lediglich ignoriert werden. Dies hat meist zur Folge, dass weitere kostspielige rechtliche Schritte, wie ein einstweilige Verfügungsverfahren, gegen den Abgemahnten angestrengt wird. Nehmen Sie keine voreiligen Handlungen vor, sondern suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der ihnen dann gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film  "Planet der Affen: Revolution" aufzeigen kann.


So wird eins der Ziele sein, zumindest ein Anteil des geltend gemachten Zahlungsanspruches zurückzuweisen. Eine Möglichkeit dazu bietet regelmäßig die unterschiedliche Haftung. So ist lediglich ein Täter schadensersatzpflichtig. Gegen einen sogenannten Störer hingegen können lediglich die Erstattungskosten weiter verfolgt werden. Welche Haftung vorliegt sollte regelmäßig an Hand des Einzelfalles beurteilt werden.


Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.


Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Planet der Affen: Revolution" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 853 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.


Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!