Abmahnung (Urheberrecht): Waldorf Frommer, Daniel Sebastian,.rka, Schutt Waetke, Sasse & Partner, FAREDS, Kornmeier & Partner, NIMROD, c-law GbR, Nege

Abmahnung (Urheberrecht): Waldorf Frommer, Daniel Sebastian,.rka, Schutt Waetke, Sasse & Partner, FAREDS, Kornmeier & Partner, NIMROD, c-law GbR, Nege
22.08.2014337 Mal gelesen
Trotz vielfältiger Aufklärung in den Medien gibt es für zahlreiche Kanzleien, die für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versenden, noch genug zu tun.

Die Anwaltskanzleien behaupten, dass der Abgemahnte durch illegales "Filesharing" zum Nachteil ihrer Auftraggeber Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Das heißt, dass der Abgemahnte angeblich auf einer Internettauschbörse Werke wie z.B. Videos, Filme oder Musik anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten haben soll. Bekannt für solche Abmahnungen sind z.B. folgende Kanzleien:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. der Universum Film GmbH, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH)

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian (u.a. i.A.d. DigiRights Administration GmbH).

 

.rka Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Koch Media GmbH)

 

Schutt Waetke Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Tobis Film GmbH & Co.KG)

 

Sasse & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH)

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (u.a. i.A.d. Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG)

 

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Embassy of Music GmbH)

 

NIMROD Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)

 

c-law GbR (u.a. i.A.d. Berlin Media Art e.K.)

 

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte (u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD)

 

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte (i.A.d. Beate Uhse Licensing B.V. und der ORION Versand GmbH & Co. KG).

 

In den Abmahnungen wollen die Anwälte verschiedene Ansprüche gegen den Adressaten der Abmahnung geltend machen. In der Regel handelt es sich um die Zahlungsansprüche (Schadenersatz und Anwaltskosten) und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen bei mehreren hundert Euro bis zu vierstelligen Beträgen.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden.

Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf dem Gebiet Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge zu senken. Auch kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.

Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien entworfen und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de