Abmahnung - Thomas Russer durch Kanzlei Spiske & Maisch

Abmahnung -  Thomas Russer durch Kanzlei Spiske & Maisch
21.08.2014274 Mal gelesen
Abmahnung wegen Verwendugn einer veralteten Widerrufsbelehrung erhalten? wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Uns liegt eine Anfrage wegen einer Abmahnung des Herrn Thomas Russer vertreten durch die Kanzlei Spiske & Maisch vor. Herr Thomas Russer vertreibt über seinen Onlineshop "www.sportrusser.de" Sportartikel aller Art.

In der an uns gerichteten Anfrage geht es um eine Abmahnung wurde wegen Verwendung einer veralteten und somit fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Leider scheinen noch nicht alle Onlinehändler darüber informiert zu sein, dass es seit dem 13.06.2014 neue gesetzlichen Vorgaben beim Onlinehandel gibt. Kern der neuen gesetzlichen Vorschriften, ist insbesondere, dass eine völlig neue Widerrufsbelehrung vorgehalten werden muss. So ist etwa ein Widerruf durch Rücksendung nicht mehr möglich. Ebenfalls weggefallen ist das Rückgaberecht. Weiter muss ein Musterwiderrufsformular vorgehalten werden. Ebenso sind neue Informationspflichten für den Shopbetreiber hinzugekommen, über die er den Verbraucher zu informieren hat.

Herr Thomas Russer hat auch schon in der Vergangenheit durch die Rechtsanwälte Spiske & Maisch fehlerhafte Widerrufsbelehrung abmahnen lassen.

Gerne beraten und vertreten wir sie bei Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder ähnlichen Verstößen. Ebenfalls werden Ihnen selbstverständlich dabei helfen ihren Shop rechtssicher zu gestalten.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net