Abmahnung durch Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH wegen "Fack ju Göhte"

Abmahnung Filesharing
09.08.2014332 Mal gelesen
Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegaler Tauschbörsenangebote bezüglich des Films "Fack ju Göhte" im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH

Den Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, es sei festgestellt worden, dass das abgemahnte Werk  unter der IP-Adresse seines Internetanschlusses weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten worden sei.

Der Anschlussinhaber wird dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Abgemahnten darüber hinaus die Zahlung vonSchadensersatz sowie Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 815,00 Euro.

In der Abmahnung wird angegeben, das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download sei als illegale öffentliche Zuganglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig sei. Ebenfalls illegal sei die mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG.

Zugleich räumt die Kanzlei Waldorf Frommer in dem Abmahnschreiben dann aber ein, dass sich illegale Tauschbörsenangebote über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG stets nur "bis zur Haustür", also bis zum Inhaber des betreffenden Internetanschlusses zurückverfolgen lassen.

Gerade diese Tatsache führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass der betroffene Anschlussinhaber für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nach der jüngsten Rechtsprechung überhaupt nicht haften muss.

Es ist daher nicht zu empfehlen, sich gegen die Abmahnung alleine und ohne fachkundige anwaltliche Unterstützung zu verteidigen.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht  begangen, z. B., wenn auch andere Personen (Ehepartner, Kinder, WG-Mitbewohner usw.) den Internetanschluss nutzen.

Aber auch wenn die Haftung des Anschlussinhabers nicht ausgeschlossen werden kann lassen sich die in der Abmahnung geforderten Beträge häufig deutlich reduzieren.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von  wegen einer Urheberrechtsverletzung über File-Sharing-Netzwerke erhalten haben beachten Sie Folgendes:

Notieren Sie sich die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu mir auf und schicken Sie mir Ihre Abmahnung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an info@rechtsanwalt-neuwirth.de oder per Fax an 0711/25383786.

Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Für die Zusendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, mich zu beauftragen vereinbare ich mit Ihnen einen Pauschalpreis. So wissen Sie stets vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch die Bearbeitung eines  Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth