Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH – „Vampire Academy“

Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH – „Vampire Academy“
04.08.2014373 Mal gelesen
Die Universum Film GmbH lässt derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Vampire Academy" aussprechen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer  (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aus München spricht im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen die US-amerikanische Actionkomödie "Vampire Academy" über eine Online-Tauschbörse (Bsp.: bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die Rechte der Universum Film GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Vampire Academy" vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus. Folgende Handlungsempfehlungen sind unbedingt zu beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Haften Eltern automatisch für ihre Kinder?

Wenn Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Vampire Academy" begangen hat, können Sie als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Der Störer muss regelmäßig für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Eltern keine Pflicht zur dauerhaften Überwachung haben. Sofern die Eltern also ihre minderjährigen Kinder hinsichtlich sogenannter Filesharing-Aktivitäten belehrt und ihnen solche verboten haben, kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht.

In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Vampire Academy" von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein neues Urteil gefällt (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare"). In diesem Urteil stellt der BGH klar, dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen durch den volljährigen Familienangehörigen vorliegt, hat der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Überwachungspflichten. Verstößt er sodann gegen diese Pflichten, haftet er als Störer.

Welche Haftung im Einzelfall eingreift kann pauschal nicht gesagt werden, sondern muss auch anhand des konkreten Falles rechtlich überprüft werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 853 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!