FAREDS Filesharing Abmahnung Malibu Media LLC "Meet My Lover From Austria" 735,00 €

FAREDS Filesharing Abmahnung Malibu Media LLC "Meet My Lover From Austria" 735,00 €
31.07.2014447 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte FAREDS mahnen im Auftrag von Malibu Media LLC wegen Urheberrechtsverstö-ßen an dem Film „Meet My Lover From Austria“ in Internettauschbörsen ab. In der 4-seitigen Ab-mahnung wird der Betroffene Anschlussinhaber aufgefordert einen Geldbetrag in Höhe von 735,00 EUR zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Vergleichsvorschlag berücksichtigt dabei einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000 EUR, daneben 500,00 EUR Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 EUR, daraus ergeben sich Anwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR.

Der Streitwert wurde nach dem Gesetz bestimmt und auf 1.000 EUR bemessen (§ 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG).

 

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall ernst genommen und gegebenenfalls um Fristverlängerung gebeten werden, denn bei Nichtbeachtung könnte ein Gerichtsprozess drohen.

Ob die Ansprüche erfüllt werden müssen und in welcher Höhe kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. So haftet ein Anschlussinhaber nicht grundsätzlich für sämtliche über seinen Anschluss erfolgte Rechtsverletzungen.

1. Täterschaftsvermutung

Vielmehr kann der Betroffene die Vermutung der Verantwortlichkeit auch mit eigenen günstigen Angaben widerlegen. Dabei genügt ein pauschales Bestreiten den Anforderungen an eine Widerlegung der Täterschaftsvermutung in der Regel jedoch noch nicht.

2. Störerhaftung

Zu einem konkreten Vortrag gehört die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeiten der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt.

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

3. Höhe der Ansprüche, Schadensersatzhöhe

Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach in einem Urteil vom 20. Mai 2014 (Az.: 57 C 16445/13) lediglich einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 123,00 EUR bei Filesharing eines Pornofilms zu. Dies begründete das Gericht in seiner Entscheidung u.a. mit den Lizenzkosten bei einer gewerblichen Vergabe umfangreicher Nutzungs- und Verwertungsrecht (1.500,00 EUR):

"Wenn einem kommerziellen Lizenznehmer für einen Betrag von lediglich 1'500 Euro zeitlich unbeschränkt derart umfangreiche Verwertungsrechte eingeräumt werden, steht ein Einsatzbetrag von 24,90 Euro für die Zurverfügungstellung zum Download durch eine Privatperson außer jeglichem Verhältnis hierzu, denn bereits bei der Annahme von nur rund 60 ermöglichten Downloads würde dieser Betrag bereits erreicht. Der Einsatzbetrag ist dagegen wie dargestellt an einer fiktiven Lizenz pro Download über ein lizenziertes Downloadportal zu ermitteln."  (AG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az: 57 C 16445/13)

Auch andere Amtsgerichte geben Hoffnung für Abgemahnte und sprechen weit weniger Schadensersatz zu, als die meisten Abmahner verlangen. Andere (Amts-)Gerichte sind an die Entscheidungen von Amtsgerichten in Düsseldorf oder Köln nicht gebunden, so dass dies nicht pauschal für sämtliche Fälle übertragen werden kann, es ist dennoch ein Hoffnungsschimmer.  

Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

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