Warn-E-Mail für Filesharer in Großbritannien ersetzt nicht die rechtliche Verfolgung

Warn-E-Mail für Filesharer in Großbritannien ersetzt nicht die rechtliche Verfolgung
24.07.2014185 Mal gelesen
Eine Meldung kursiert durch das Netz: In Großbritannien soll das Filesharing nicht mehr strafbar sein. Stattdessen sollen nur noch vier Warn-E-Mails verschickt werden in denen auf die Illegalität aufmerksam gemacht wird und für legale Plattformen geworben wird. Das ist so nicht richtig! Richtig ist, dass solche Emails verschickt werden. Filesharing bleibt jedoch illegal und kann rechtlich verfolgt werden.

is zu vier Warn-E-Mails pro Jahr

Ab 2015 können Nutzer, die illegal Musik oder Filme herunterladen über eine E-Mail durch die Provider belehrt werden. Bis zu vier solcher Mails können pro Jahr verschickt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch legale Plattformen beworben werden. Auf die Idee dieser Warn-Emails haben sich die Anbieter BT, Sky Broadband, TalkTalk und Virgin Media mit Vertretern der Musik- und Filmbranche geeinigt. Die Computerspielindustrie hat sich aus diesem Projekt rausgehalten.

Keine Strafe bei Nichtbeachtung

Die Warn-E-Mails haben einen rein informativen Charakter. Wer dieser Mails einfach in den Papierkorb verschiebt und sein Nutzungsverhalten im Internet nicht fürchtet muss keine weitergehenden Konsequenzen fürchten, als die die gesetzlich bereits bestehen. Nach wie vor können die Anschlussinhaber von den Rechteinhabern für ihr illegales Verhalten belangt werden.

 

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