Vergleichsbetrag in Höhe von 984,60 Euro
Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Werke zu vernichten. Zudem machen die Rechteinhaber Schadensersatz geltend der auf der Grundlage der Vergütung berechnet wird, die normalerweise für die Erteilung einer Nutzungserlaubnis angefallen wäre.
Insgesamt bietet die Kanzlei den Abgemahnten die Angelegenheit gegen einen Vergleichsbetrag in Höhe von 984,60 ruhen zu lassen.
Was genau ist ein Bootleg?
Der Begriff Bootleg bezeichnet nicht erlaubte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch von Schwarzpressung. Hinter dem Begriff "Bootlegs" verbergen sich im vorliegenden Zusammenhang Tonträger mit Aufnahmen verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.
Was tun bei einer Bootleg-Abmahnung?
Abgemahnte sollten sich anwaltlich beraten lassen und das Abmahnschreiben in keinem Fall ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte - zumeist nachteilig - vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Aus unserer Sicht sind die Streitwerte bei der Abmahnung solcher Bootleg CDs viel zu hoch angesetzt.
Gerne steht unser Expertenteam für weitere Fragen zur Verfügung.
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