Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Firma DigiRights Administration GmbH - Filesharing von div. Tonaufnahmen auf Beatport Top 100 May 2013

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Firma DigiRights Administration GmbH - Filesharing von div. Tonaufnahmen auf Beatport Top 100 May 2013
17.07.2014224 Mal gelesen
Mit Schreiben vom 11.07.2014 mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin für die Firma DigiRights Administration ab wegen angeblich im September 2013 unerlaubt zum Download angebotener div. Tonaufnahmen auf "Beatport Top 100 May 2013".

Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wird die sofortige Unterlassung sowie unter Fristsetzung auf den 25.07.2014 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines  Vergleichsbetrags von 2.400 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Sollte die gesetzte Frist fruchtlos vertreichen, wird die Geltendmachung von Kosten in Höhe von 2.748,60 € angedroht. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen.

  • Lizenzschadensersatz 1.800,00 €
  • Abmahnkosten nach einem Streitwert von 22.000  €  zzgl. Post- und    Telekommunikationspauschale, mithin 984,60 €.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwalt Sebastian sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ignorieren!

Soforthilfe

Allerdings empfiehlt es sich in den meisten Fällen nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Rufen Sie uns zuvor unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.

Ich helfe Ihnen gern zu fairen Konditionen weiter,  bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gern kostenfrei zurück, bei dringendem Bedarf selbstverständlich auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Sebastian erhalten Sie HIER.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg