Kontor Top of the Clubs Vol. 62 Abmahnung Daniel Sebastian

Kontor Top of the Clubs Vol. 62 Abmahnung Daniel Sebastian
14.07.2014265 Mal gelesen
Das Album Kontor Top of the Clubs Vol. 62 wird von der Kanzlei Daniel Sebastian für die Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH abgemahnt. Gefordert wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.400,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung

Wer eine Abmahnung erhält, gerät schnell in Panik: Meist werden mehrere Hundert Euro Schadensersatz gefordert und es soll eine - oft sehr weitreichende - vorbeugende Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Wichtig ist: Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, einen Anwalt aufzusuchen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.


Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

030 206 269 24

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 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg