Abmahnung Daniel Sebastian iAd. DigiRights Administration GmbH für einzelne Titel aus den ” German Top100 Single Charts“

Abmahnung Daniel Sebastian iAd. DigiRights Administration GmbH für einzelne Titel aus den ” German Top100 Single Charts“
11.07.2014466 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die unerlaubte Verwertung von 4 urheberrechtlich geschützten Titeln ab, die sich sämtlich auf der German Top100 Single Charts befinden. Gefordert ist eine Unterlassungserklärung und 1.250,00 EUR.

Heute wurde unserer Kanzlei mal wieder eine "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke" des Berliner Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zur Prüfung vorgelegt. In den Daniel Sebastian Abmahnungen wird behauptet, die DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin des ausschließlichen Rechts die nachfolgenden Tonaufnahmen öffentlich zugänglich zu machen:

  • Klingande - Jubel
  • Martin Garrix - Animals
  • Martin Garrix & Jay Hardway - Wizard
  • Bakermat - One Day (Vandaag)

Alle vier Titel befinden sich auf dem Chartcontainer "German Top100 Single Charts". Neben diesen vier Titeln sind auf den German Top100 Single Charts also noch weitere 96 Titel zu finden, weshalb die Gefahr von Folgeabmahnungen hoch ist.

In den Daniel Sebastian Abmahnungen wird behauptet, die vier genannten Titel aus der German Top100 Single Charts sei im Internet  über sogenannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme, wie Bittorrent und eDonkey/eKad Dritten weltweit zum kostenlosen Download angeboten worden.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.250,00 EUR.

Anspruch auf Unterlassung

Rechtsanwalt Daniel Sebastian legt seinen Abmahnschreiben regelmäßig vorformulierte Unterlassungserklärungen bei. Unabhängig von der individuellen Konstellation, sollten Betroffene diese Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen.

Grundsätzlich muss zwischen der "Täterhaftung" und der sog. "Störerhaftung" differenziert werden. Dies ist elementar, weil nur der Täter, nicht aber der Störer auf Schadensersatz haftet. Die von Daniel Sebastian vorformulierte Unterlassungserklärung legt die "Täterhaftung" zugrunde. Wer diese Unterlassungserklärung blind unterzeichnet, setzt zumindest ein starkes Indiz für eine Haftung auf Schadensersatz. Daneben finden sich in der vorgefertigten Unterlassungserklärung noch weitere ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten, die so nicht hingenommen werden müssen.

Anspruch auf Zahlung der 1.250,00 EUR?

Daniel Sebastian rechnet in seinen Abmahnschreiben vor, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung alleine vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,80 EUR (aus einem utopischen Gegenstandwert von 22.000,00 EUR) und  Schadensersatz in Höhe von 1.500,00 EUR, zusammen also insgesamt 2.484,80 EUR eingeklagt werden würden. Im Falle des Unterliegens würden voraussichtlich weiter 1.337,72 EUR Kosten entstehen, so dass das Gesamtrisiko bei 3.822,52 EUR liegen würde.

Im Anschlusssatz führt Rechtsanwalt Daniel Sebastian dann wörtlich aus:

"Dieses Risiko können Sie nur durch Annahme des Vergleichsangebotes ausräumen."

Wir erleben es in unserer täglichen Praxis immer wieder, dass Menschen, die noch nie mit einer Filesharing-Abmahnung konfrontiert wurde, aufgrund des vorgerechneten Prozessrisikos in Höhe von 3.522,52 EUR tatsächlich dazu neigen, das - vergleichsweise günstige - "Vergleichsangebot" in Höhe 1.200,00 EUR anzunehmen.

Wie bereits eingangs erwähnt, haftet nur der Täter, nicht aber der Störer auf Schadensersatz. Ist also der jeweils betroffene Anschlussinhaber nicht selbst für den Upload der genannten Titel verantwortlich, sondern Dritte, wie beispielsweise Familienangehörige, Freunde, Mitbewohner etc., scheidet ein Schadensersatzanspruch aus. In diesen Konstellationen besteht selbstverständlich kein Anlass das immer noch horrende Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 EUR anzunehmen.

Wer nur Störer ist, haftet nur auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die seit der Einführung des "Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken" auf 124,00 EUR gedeckelt sind. Allerdings ist die Frage, wer wann als "Störer" haftet, längst noch nicht für alle denkbaren Konstellationen höchstrichterlich entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings in seiner letzten Entscheidung vom 08 Januar 2014 klar gemacht, dass der Anschlussinhaber nicht für das Filesharing volljähriger Familienmitglieder als Störer haftbar gemacht werden kann.

Bezüglich des Vorliegens der Störerhaftung wird also weiterhin auf den konkreten Einzelfall zu schauen sein.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Daniel Sebastian Abmahnungenzusammengestellt.

Darüber hinaus können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Der Erstkontakt ist dabei selbstverständlich kostenlos.

Wenn auch Sie von einer Daniel Sebastian Abmahnung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH für Titel aus den German Top100 Single Charts betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung bevor Sie eine lebenslänglich bindende Unterlassungserklärung, die Ihnen Daniel Sebastian vorformuliert hat unterzeichnen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.