Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss: Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment – Shakira (Deluxe Version), Shakira (Album)

Abmahnung Filesharing
09.07.2014451 Mal gelesen
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss - Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Sony Music Entertaiment Germany GmbH - Shakira (Deluxe Version), Shakira (Album) - Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages von 815,00 EUR vom Anschlussinhaber gefordert. Was nun?


Sony Music Entertainment Germany GmbH:Waldorf Frommer Abmahnung u.a. vom 17.06.2014 - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss vom 29.05.2014

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München haben auch im Juni 2014 zahlreiche Abmahnungen wegen "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" verschickt. Auch diesmal erfolgten die Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH, , und datieren beispielsweise vom 17.06.2014.

Dem Anschlussinhaber wird in den Schreiben vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Musikalbum Shakira (Deluxe Version), Shakira (Album) z.B. am 29.05.2014, also fast 3 Wochen vor der Abmahnung, in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Sony Music habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.
Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: Shakira (Deluxe Version), Shakira (Album)
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Datum / Uhrzeit: z.b. 29.05.2014, 17:46:12
IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung stets beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 815,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Bei den Abmahnungen spielen stets folgende wichtige Gesichtpunkte eine Rolle:

  • Sind die erhobenen Beweise ausreichend, um von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen, die über den Internetanschluss des Anschlussinhabers stattgefunden haben soll?
  • Ist der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich im Sinne einerTäterhaftung oder Störerhaftung?
  • Sollte eine Unterlassungserklärung abgeben werden und wenn ja, in welcher Form?
  • Sind die Abmahnkosten gerechtfertigt?
  • Ist der geltend gemachte Lizenzschadensersatz gerechtfertigt?
  • Wie können Folgeabmahnungen für andere Musikalben des Rechteinhabers unterbunden werden?
  • Besteht überhaupt die Gefahr von Folgeabmahnungen?
  • Falls eine Verantworltichkeit des Anschlussinhabers besteht: Was passiert, wenn trotzdem keine Unterlassungserklärung und/oder keine Zahlung an Waldorf Frommer geleistet wird? Wie hoch ist das Risiko eines Gerichtsverfahrens einzuschätzen?
  • Gibt es eine Möglichkeit, die Angelegenheit im Sinne einer Einigung zügig zu erledigen?

Grundsätzlich gilt: Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss bedeutet nicht, dass die Abmahnung im Ergebnis auch berechtigt ist!

Ein Ignorieren der Abmahnung kann aber erhebliche finanzielle Folgen haben.


Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht

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Anmerkung:

Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.