Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „Kontor – Top of the Clubs Vol. 62“

Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „Kontor – Top of the Clubs Vol. 62“
01.07.2014308 Mal gelesen
Derzeit mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Sampler „Kontor – Top of the Clubs Vol. 62“ ab.

Was wird mir vorgeworfen?

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin wirft dem Adressaten des Schreibens vor, er habe den Sampler "Kontor - Top of the Clubs Vol. 62" innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. So wurde das Werk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, da es an einer Einwilligung der Urheberin bzw. Rechteinhaberin fehlte. Bei solchen Online-Tauschbörsen ist zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei automatisch den anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Folglich liegt meist schon durch einmaliges Herunterladen einer Datei eine Urheberrechtsverletzung vor.

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin fordert im Namen seiner Mandantschaft den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.400,00 Euro zahlen. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten, die der DigiRights Administration GmbH entstanden sind, und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Mit Zahlung des Vergleichsbetrags soll die Angelegenheit für den Anschlussinhaber und seine Haushaltsangehörigen erledigt sein.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags, schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus. Daher sollten Sie sich zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Einerseits könnte die Forderung in Höhe von 2.400,00 Euro überhöht sein, andererseits könnte eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss bestehen.

Weiterhin sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen lassen. Regelmäßig ist diese zu weitgehend und belastet Sie daher unangemessen. Um dies zu verhindern, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Sollte ich Kontakt mit Daniel Sebastian aufnehmen?

Typischerweise bietet der abmahnende Anwalt an, dass Sie ihn bei Fragen anrufen können. Von dieser Option Gebrauch zu machen, raten wir Ihnen jedoch dringend ab. Im Rahmen eines Telefonats könnte versucht werden, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen. Außerdem kann jede Ihrer Aussagen nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden.

Wenn auch Sie von Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH wegen illegaler Verwertung des Samplers "Top of the Clubs Vol. 62" abgemahnt wurden, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir sind für Sie sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichbar und bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!