Abmahnung durch Fareds i.A.v. Thomas Olbrich – „Auf uns“ Andreas Bourani

Abmahnung durch Fareds i.A.v. Thomas Olbrich – „Auf uns“ Andreas Bourani
26.06.2014577 Mal gelesen
Momentan versendet die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen des Herrn Thomas Olbrich Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Auf uns“ des Künstlers Andreas Bourani.

Laut dem Abmahnschreiben soll der betroffene Adressat den Song "Auf uns" von Andreas Bourani mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was möchte Fareds?

Die Rechtsanwälte von Farads (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) fordern im Namen ihrer Mandantschaft den Abgemahnten zu dreierlei auf:

  • die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben und
  • einen pauschalen Abgeltungsbetrag, der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten beinhaltet, zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine erhaltene Abmahnung?

Falls Sie in Ihrem Briefkasten ein Schreiben von Fareds vorgefunden haben sollten, gilt es Ruhe zu bewahren. Sie sollten sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben sowie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Weiterhin kann er die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht und möglichst zu Ihrem Vorteil ist.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt. Wenn Sie beweisen können, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbstverantwortlich begangen haben, kommt nur noch eine Haftung als Störer oder sogar eine volle Haftungsbefreiung in Betracht. Während Sie für Ihre minderjährigen Kinder grundsätzlich als Störer haften, haften Ihre volljährigen Kinder eigenverantwortlich. Der Vorteil der Störerhaftung liegt darin, dass keine Schadensersatzkosten geleistet werden müssen.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Thomas Olbrich wegen illegaler Verwertung des Musiktitels "Auf uns" des Sängers Andreas Bourani erhalten haben. Wir stehen Ihnen sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030965 35 855 zur Verfügung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!