Urheberrechtliche Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. („Zwei vom alten Schlag“, „Gravity“; „Der Hobbit: Smaugs Einöde“)

Urheberrechtliche Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. („Zwei vom alten Schlag“, „Gravity“; „Der Hobbit: Smaugs Einöde“)
25.06.2014260 Mal gelesen
Angebliche Urheberrechtsverletzungen auf sogenannten Internet-Tauschbösen wurden bisher deutschlandweit durch verschiedene Anwaltskanzleien im Namen ihrer Auftraggeber mit Abmahnungen geahndet.

Auch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben für verschiedene Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen verschickt. Beispielsweise hat die Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH u.a. Urheberrechtsverletzungen an folgenden Filmen abgemahnt:

 

"Zwei vom alten Schlag",

 

"Gravity" und

 

"Der Hobbit: Smaugs Einöde".

  

Die Komödie "Zwei vom alten Schlag" aus dem Jahre 2013 handelt von zwei alternden Boxern, die nach drei Jahrzenten ihren letzten Fight gegeneinander antreten. Die Hauptrollen wurden besetzt mit Silvester Stallone, Robert De Niro. Auch weitere bekannte Gesichter wie Kim Basinger und LL Cool J sind mit von der Partie.

 

In dem 3D- Science-Fiction-Thriller "Gravity" aus dem vorigen Jahr, der mehrere Oscars abgeräumt hat, sind die Schauspieler George Clooney, Ed Harris und Sandra Bullock in den Hauptrollen als Astronauten im Weltall zu sehen. 

Der Fantasy- Streifen "Der Hobbit: Smaugs Einöde" handelt von den Geschehnissen vor der "Herr der Ringe"-Trilogie. Peter Jackson hat in dem Film Regie geführt.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen den Adressaten der Abmahnung insgesamt einen Betrag von 815,00€ an Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend und fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Begründet wird die Abmahnung damit, dass der angeschriebene Internet-Anschlussinhaber auf einer Internet-Tauschbörse die genannten Filme anderen Nutzern unerlaubt zum herunterladen angeboten habe. Dadurch soll er die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt haben.

 

Als Adressat einer Abmahnung sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Es wird davon abgeraten, untätig zu bleiben in der Hoffnung, dass die Anwaltskanzlei es auf sich beruhen lässt. Zuerst sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtverletzung überhaupt begangen wurde. Denn dies ist nicht immer der Fall. Ein fachkundiger Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist. Häufig ist es auch noch möglich, den Betrag von 815,00€ zu reduzieren.

 

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zu den Verteidigungsmöglichkeiten gegen Ihre Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de