Abmahnung durch Waldorf Frommer – „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“
23.06.2014342 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Twentieth Century Fox Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus.

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer)wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen des Actionfilmes "X-Men:Zukunft ist Vergangenheit" über eine Online-Tauschbörse (wie bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Twentieth Century Fox verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen die Twentieth Century Fox wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Actionfilm "X-Men:Zukunft ist Vergangenheit" erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen klare Kopf bewahren. nehmen Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ernst. Diese einfach zu ignorieren hat gegebenenfalls lediglich zu Folge, dass gegen Sie eine kostspielige einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann für Sie die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen rechtlich überprüfen. Insbesondere könnte der geforderte Betrag zu hoch sein. Denn wenn nicht Sie selbst als sogenannter Täter die Urheberrechtsverletzung an dem Actionfilm "X-Men:Zukunft ist Vergangenheit" veranlasst haben, sondern ein eigenverantwortlicher Mitnutzer ihres Anschlusses, so kann unter Umständen der Schadensersatzanspruch gegen Sie entfallen. Lediglich die angefallenen Rechtsverfolgungskosten kann der Rechteinhaber Twentieth Century Fox gegen Sie rechtlich weiterverfolgen.

Um sich einer derartige Verteidigungsmöglichkeit nicht zu verbauen, raten wir davon ab der Zahlungsaufforderung ohne vorherige rechtliche Beratung nachzukommen. Das gleiche gilt auch für die Abgabe der meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und ist meist zu weitgehend. So enthält Sie gegebenenfalls eine Anerkennung der gesamten Forderungen die von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox gestellt wurden.

Regelmäßig lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030965 35 853 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!