Abmahnung der Rechtsanwälte APW: Der Medicus im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH

Abmahnung Filesharing
18.06.2014244 Mal gelesen
Sind auch Sie Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte APW an dem Film "Der Medicus" geworden und fragen sich nun wie Sie sich am besten verhalten sollten?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film "Der Medicus"  durch das unbefugte Verbreiten in Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken ab

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung  von 540,00 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

 Wie sollten SIe sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Der BGH hat im Fall "BearShare" (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haften, wenn sie keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben. In diesem Fall haftet dann allerdings dieses Familienmitglied selbst.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie also nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin