Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „R.E.D. 2“

12.06.2014 357 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „R.E.D. 2“.

Aufgrund der Rechtsverletzung möchte Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer), dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlt (600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Rechtsanwaltsgebühren). Des Weiteren soll er die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner löschen.

Was ist eine Abmahnung und wieso habe ich eine solche erhalten?

Regelmäßig ist es so, dass der Rechteinhaber, hier die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft, eine Kanzlei beauftragt aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Der Vorwurf der Abmahnung richtet sich darauf, dass der betroffene Anschlussinhaber mittels einer Online-Tauschbörse die US-amerikanische Action-Komödie "R.E.D. 2" anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht hat. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird das betroffene Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, da das öffentliche Zugänglichmachen ausschließlich dem Rechteinhaber bzw. Urheber vorbehalten ist.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Sie sollten in jedem Fall die Ihnen gesetzte Frist ernst nehmen und nicht fruchtlos verstreichen lassen. Sodann setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Es gilt also zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der für Sie die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Außerdem kann er die vorformulierte Unterlassungserklärung so abändern, dass diese Sie nicht mehr unnötig belastet.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen illegaler Verwertung des Films "R.E.D. 2" erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. In diesem werden wir Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung geben und ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!