Abmahnung: jur-law Rechtsanwalt Sebastian Wulf mahnt für die Chmiel Consulting urheberrechtliche Verstöße an dem Werk "What is Love – Haddaway" ab

Abmahnung: jur-law Rechtsanwalt Sebastian Wulf mahnt für die Chmiel Consulting urheberrechtliche Verstöße an dem Werk "What is Love – Haddaway" ab
11.06.2014319 Mal gelesen
Rechtsanwalt Sebastian Wulf, der uns bislang primär aus Mahnverfahren mit urheberrechtlichem Hintergrund bekannt war, mahnt auch unter dem Kanzleinamen jur-law Rechtsanwalt Sebastian Wulf ab.

Auftraggeber ist die Chmiel Consulting aus Witten (Inhaber André Chmiel). In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem abgemahnten vorgeworfen den urheberrechtlich geschützten Tonträger "What is Love - Haddaway" zum Herunterladen im Internet angeboten zu haben. Dieser Tonträger soll sich dabei auf der Datei mit dem Namen Die Hit Giganten - Best of 90s befunden haben. Hierbei handelt es sich um einen sog. Sampler auf welchem unterschiedliche Interpreten und Rechteinhaber vertreten sein können.

 

Rechtsanwalt Sebastian Wulf fordert im Namen seines Auftraggebers Unterlassung und Schadenersatz. Den Schadenersatz beziffert Rechtsanwalt Wulf auf 547,56 €, unterbreitet dem Abgemahnten jedoch ein sog. "Vergleichsangebot" in Höhe von 450 € bei fristgerechter Zahlung und fristgerechter Abgabe der Unterlassungserklärung.

 

Bei sog. Musiksamplern besteht zudem die Gefahr von Mehrfachabmahnungen. Ein Sampler (Kompilation, auch englisch als Compilation) ist die Zusammenstellung von Musiktiteln einzelner Interpreten bzw. Bands oder zu einem bestimmten Thema auf Tonträgern (z.B. The Dome, Bravo Hits, Kuschelrock, Kontor etc.).

 

Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus dem Musiksampler liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnung, die in der Summe einen Abmahnbetrag von mehreren tausend Euro schnell übersteigen können. Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist sehr unwahrscheinlich.   Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt.

 

Daher sollten Sie als Adressat einer solchen Abmahnung weder unbedacht eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben noch voreilig und ungeprüft den von Ihnen geforderten Geldbetrag zahlen!

Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde, da die behaupteten Ansprüche nicht immer tatsächlich gegeben sind. Die Erfahrung zeigt, dass mithilfe eines versierten Rechtsanwalts die Forderung erheblich reduziert oder sogar gänzlich abgewiesen werden kann.

Auch sollten Sie nicht, um Geld zu sparen, auf kostenlose Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgreifen. Diese sind in der Regel von rechtsunkundigen Laien verfasst und bergen häufig nicht berechenbare Risiken. Dieser kostenlose Rat kann Sie am Ende teurer zu stehen kommen als eine Überprüfung der Abmahnung und Erstellung einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen modifizierten Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de