Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Für immer Single?"

Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Für immer Single?"
11.06.2014275 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Für immer Single?" ab.

Der Vorwurf des Schreibens der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) lautet illegales Filesharing. Dass heißt, dass den Anschlussinhabern vorgeworfen wird die Filmkomödie "Für immer Single?" über ihren Internetanschlussinnerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Was wird von der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer macht mit dem Schreiben Unterlassungs- nd Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft gelten. So wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro, der sowohl die Schadensersatzkosten (600,00 Euro) als auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten ( 215,00 Euro) beinhaltet, sähe die Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer die Angelegenheit als erledigt an.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Sie sollten jedoch auch nicht den Fehler begehen und übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie "Für immer Single?" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 96535-855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!