RASCH Rechtsanwälte erwirken Einstweilige Verfügung für Universal Music GmbH vor dem LG Bremen wegen Unterlassung von Filesharing

RASCH Rechtsanwälte erwirken Einstweilige Verfügung für Universal Music GmbH vor dem LG Bremen wegen Unterlassung von Filesharing
11.06.2014579 Mal gelesen
Die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte aus Hamburg erwirken für die obige Rechteinhaberin wegen eines angeblich öffentlich über die Tauschbörse BitTorrent angebotenen Musikalbums der Musikgruppe Mando Diao eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung vor dem LG Bremen. Gegenstandswert 50.000 Euro.

Die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte aus Hamburg macht tatsächlich ernst, wenn die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die öffentliche Bereitstellung von Musikwerken Ihrer Mandanten in Filesharing-Systemen nicht rechtzeitig abgegeben wird. Dies zeigt wieder einmal mehr, wie wichtig es ist, innerhalb der gesetzten kurzen Fristen fachgerecht und vor allem rechtzeitig zu reagieren.

Aufgrund des relativ hohen Gegenstandswertes erhöht sich das Kostenrisiko für den Abgemahnten aufgrund einer solchen Situation erheblich. Alleine die Verfahrenskosten für den Erlaß der Einstweiligen Verfügung belaufen sich auf gut 2.350 €. Dies erhöht den Druck auf die Betroffenen erheblich. Hinzu kommen dann noch die geltend gemachten Schadensersatzforderungen.

Soforthilfe

Wenn Sie eine Abmahnung oder eine Einstweilige Verfügung der Kanzlei RASCH Rechtsanwälte erhalten haben, lassen Sie Ihren Fall kurzfristig von einem Spezialisten prüfen. Auch nach Erlaß einer Einstweiligen Verfügung müssen Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen. Dies kann entweder ein Widerspruch sein oder die Abgabe einer Abschlusserklärung.

Grundsätzlich ist zunächst im Falle einer Abmahnung zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten Sie HIER.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg