Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment – „Zwei vom alten Schlag“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment – „Zwei vom alten Schlag“
10.06.2014341 Mal gelesen
Die Warner Bros. Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Zwei vom alten Schlag“ abzumahnen.

Was wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Komödie "Zwei vom alten Schlag" mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere bei solchen Online-Tauschbörsen muss beachtet werden, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Unsern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) fordert im Namen ihrer Mandantschaft den betroffenen Anschlussinhaber dazu auf, dass er die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft löscht, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgibt.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie in keinem Fall vorschnell Handeln, da Sie sich dadurch Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden können. Im Nachhinein ist es beispielsweise nicht mehr möglich über die Höhe des Betrags zu verhandeln, wenn Sie schon die ganze Forderung bezahlt haben. Deshalb sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Abmahnung überprüfen kann. Zudem sollte ermittelt werden, ob und inwieweit Sie haften. Das hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Weiterhin sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung abgegeben werden, da diese häufig zu weitgehend ist und daher für Sie nachteilig.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films "Zwei vom alten Schlag" bekommen haben, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!