Schutz vor illegalem Download von Musik, Film und Hörbuch aus Internet Tauschbörsen, Filesharing, Urheberrecht, Abmahnung;

Abmahnung Filesharing
21.05.20082297 Mal gelesen

Nach Angaben der Musikbranche sind allein im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 300 Millionen Musikstücke ohne finanzielle Vergütung aus dem Internet geladen worden. Die Gesamtzahl der Downloads aus Online-Tauschbörsen weltweit wird auf monatlich 1 Milliarde geschätzt.

 

Am Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums, 26. April 2008 rief Bundeskanzlerin Angela Merkel die Gesellschaft zu einer Debatte über Urheberrechtsverletzungen auf. Anlass hierfür war ein offener Brief von rund 200 prominenten Künstlern, die mehr Schutz für geistiges Eigentum fordern.

 

Durch die Neuerungen des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. zweiter Korb) wurde die Nutzung von Online-Tauschbörsen klarer erfasst und die Rechtsposition der Urheber gestärkt. Verboten ist seither auch das Fertigen einer Privatkopie von einer offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage.

 

Ist also für den Nutzer des Filesharingnetzes klar erkennbar, dass es sich bei einem zum Download bereit gehaltenen Musikstück oder Film um ein rechtswidriges Angebot handelt, ist das Herunterladen dieser Datei untersagt. Das hängt damit zusammen, dass die in Tauschbörsen zumeist kostenlos angebotenen Dateien ohne Zustimmung des Urhebers oder sonst Berechtigtem angeboten werden.

 

Die Novelle des Urheberrechts hat nach Auffassung der Regierung deutlich gemacht, was im privaten Rahmen erlaubt ist und was hingegen untersagt sei. Die Künstler haben die Kanzlerin jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Regelungen noch nicht ausreichend seien, insbesondere gehe es um junge Künstlerinnen und Künstler, die noch kein finanzielles Polster haben, um sich mit Raubkopien auseinandersetzen zu können.

 

Jedoch gerade unbekannte junge Künstlerinnen und Künstler stellen ihre Werke oftmals unentgeltlich im Netz zur Verfügung, um hierdurch bei der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit zu erhalten. Breitet sich diese Praxis der Künstler weiterhin aus, hat dies jedoch zur Folge, dass es für den Nutzer tatsächlich schwierig werden kann, die Abgrenzung zwischen noch rechtmäßigen und rechtswidrigen Angeboten im Internet-Tauschbörsen vorzunehmen.

 

Strafrechtliche Konsequenzen sind derzeit nur in Extremfällen zu befürchten. In zivilrechtlicher Hinsicht kann es in der Regel jedoch zu Schadensersatzforderungen von über 10.000,00 € kommen, sofern der Urheberrechtsverstoß nicht im Bagatellbereich liegt.

 

Nutzer sollten daher bei Internet-Tauschbörsen prüfen, ob der angebotene Musiktitel, Filmtitel oder Hörbuch offensichtlich von einer rechtswidrigen Vorlage herrührt, denn es drohen in zivilrechtlicher Hinsicht nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.

 

Es sei jedoch nochmals darauf hingewiesen, dass nicht jedes Downloaden eines Titels gleich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da wie bereits erwähnt im Internet und in Tauschbörsen durch die Urheberrechtsinhaber Musikstücke legal kostenlos zum Download bereit gestellt werden.