Abmahnung durch Rasch i.A.d. Universal Music GmbH – „Herzwerk“ Andreas Gabalier

Abmahnung durch Rasch i.A.d. Universal Music GmbH – „Herzwerk“ Andreas Gabalier
05.06.2014855 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rasch wurden von der Universal Music GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Herzwerk“ des Künstlers Andreas Gabalier abzumahnen.

Mittels einer Online-Tauschbörse soll der Abgemahnte die Musikstücke, die sich auf dem Album "Herzwerk" von dem österreichischen Sänger Andreas Gabalier befinden, anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Bei solchen Internet-Tauschbörsen ist zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung verlangt Rasch (http://www.wvr-law.de/abmahnung-raschim Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 900,00 Euro.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung von Rasch für die Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums "Herzwerk" des Künstlers Andreas Gabalier erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Jedoch ist es nicht ratsam die Abmahnung zu ignorieren und die Ihnen gesetzte Frist verstreichen zu lassen. Sodann setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Vielmehr sollten Sie daher die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit den Anwälten von Rasch aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Keinesfalls sollten Sie mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen - auch nicht telefonisch. Einerseits kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben; andererseits ist es möglich, dass man Sie am Telefon davon zu überzeugen versucht, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt die Abmahnung juristischen überprüfen lassen. Es ist möglich, dass die Forderungen überzogen sind oder gegen Sie gar kein Anspruch besteht.

Weiterhin sollte Ihnen bewusst sein, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung zu Gunsten der gegnerischen Partei ist und Sie daher gegebenenfalls unangemessen benachteiligt. Um dies zu verhindern, gilt es eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt abfassen zu lassen. Diese sollte sich ausschließlich auf die nötigsten Angaben beziehen und für Sie möglichst vorteilhaft sein.

Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!