Abmahnung Rechtsanwalt Rasch / Rasch Rechtsanwälte im Auftrag von Sony BMG, Warner Music Group, EMI Music und Universal Music - neue Schreiben

Abmahnung Filesharing
30.07.20092200 Mal gelesen

Die Kanzlei Rechtsanwalt Rasch bzw. Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg versendet zurzeit vereinzelt Schreiben an bereits abgemahnte Personen, die nicht auf den ersten Blick als Standardschreiben zu identifizieren sind. Auch variieren die gestellten Forderungen. So werden aktuell in Einzelfällen, Kostennoten eingefordert, die unter Zugrundelegung des RVG erstellt wurden. Dies ändert jedoch nichts an der bereits dargestellten Einordnung der Abmahnung. Immer häufiger empfehlen Anwaltskollegen zu einem Vergleichsabschluss. Davon ist abzuraten, da höchst fraglich ist, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen.  Zudem sollten sich Betroffene darüber im Klaren sein, dass im Falle eines solchen Vergleichs gleich mehrere Parteien auf Kosten des Abgemahnten bereichert werden. Daher sollte man sich auch nicht auf solche Vergleiche mit der Gegenseite einlassen, sondern eine höchstrichterliche Klärung des Abmahnwahns anstreben.

RA K.Gulden, LL.M.

Medienrecht mainz

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