Abmahnung durch Waldorf Frommer – „24:Live Another Day“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „24:Live Another Day“
05.06.2014368 Mal gelesen
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft in ihrem Schreiben den abgemahnten Anschlussinhabern vor, Folgen der britisch-US-amerikanischen Fernseh-Miniserie über ihren Internetanschluss anderen Nutzern über eine p2p-Netzwerk zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Daher fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Wie kann ich mich gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wehren?

Regelmäßig können sich die Abgemahnten den Vorwurf des widerrechtlichen Anbietens nicht erklären. Grundsätzlich ist jedoch bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dieses Recht bezüglich der Folgen der Serie "24:Live Another Day" ist jedoch, so die Kanzlei Waldorf Frommer, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vorenthalten. Da keinesfalls eine Einwilligung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ersichtlich ist, ist durch das Herunterladen und damit einhergehende zur Verfügung stellen regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber keine Abwehrmöglichkeiten haben. Insbesondere trifft den Anschlussinhaber die Vermutung der Täterhaftung nicht bei einem Mehrpersonenhaushalt, bei dem der Internetanschluss von mehreren genutzt wird. Sie könnten dann noch als sogenannter Störer haften. Dieser ist aber nicht schadensersatzpflichtig, so dass lediglich die Erstattung der Anwaltskosten weiter gegen Sie verfolgt werden kann.

Daher sollten Sie keinesfalls übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Serie "24:Live Another Day" , können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 96535-855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!