Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Sasse & Partner, Schulenberg & Schenk, C-Law, FAREDS u.a

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet  durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Sasse & Partner, Schulenberg & Schenk, C-Law, FAREDS u.a
02.06.2014280 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich, wie Sie am besten darauf reagieren sollen, um keinen Fehler zu machen. Wir helfen Ihnen! Bereits zahlreiche Mandanten aus ganz Deutschland konnten von unserer Erfahrung in diesem Bereich profitieren.

Abmahnungen werden in Deutschland, wie den meisten bekannt, in Unmengen versandt. Zu den Kanzleien, die solche Abmahnungen versenden gehören beispielsweise

die Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a.im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Majestic Filmverleih GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH, Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft und der Warner Bros. Entertainment GmbH,

Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH,

die Sasse & Partner Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Splendid Film GmbH,der WVG Medien GmbH und der Senator Film Verleih GmbH,

die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V., der Fraserside Holdings Limited und der KSM GmbH,  

die C-Law GbR Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und der Wolfgang Embacher Filmproduktion und

die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Two Guns Distribution LLC und der Track by Track Records UG.

In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden.

Wenden Sie sich an einen auf diese Fachrichtung spezialisierten Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten, meist viel zu hoch bemessenen, Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de