Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „XOXO“ von Casper

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „XOXO“ von Casper
26.05.2014292 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberechtsverletzungen ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musiktitels "XOXO" von Casper sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden.

Das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens steht jedoch regelmäßig ausschließlich der Rechteinhaberin zu. Da diese keine Einwilligung zu dem Anbieten erteilt hat, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel "XOXO" von Casper den Abgemahnten im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Grundsätzlich kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, jedoch besteht erst einmal die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung. Diese Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung kann jedoch schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, sondern eine Dritter selbstverantwortlich die Verletzung veranlasst haben kann. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Durch eine Sicherung des Internetanschlusses und ein ausgesprochenes Verbot von illegalen Filesharing gegenüber dem Partner, Untermieter oder den Kindern kann dann sogar auch die Störerhaftung ausgeschlossen werden.

Bezüglich der Störerhaftung ist das Urteil des BGH zu beachten, in dem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder eingeschränkt wurde (http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder).

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Keinesfalls sollten Sie diese ignorieren. Dies hat meist zur Folge, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege geleitet werden, welche mit weiteren erheblich Kosten verbunden wäre.

Insbesondere sollten Sie nicht voreilig den geforderten Betrag zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Insbesondere wenn Sie die Vermutung der Täterhaftung beweissicher widerlegen können, könnten Sie die daraus resultierende Möglichkeit den Betrag zumindest anteilig zurückzuweisen zu Nichte machen.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, welcher die Forderungen dann auf ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen kann und ihnen gegebenenfalls bei der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein kann.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "XOXO" von Casper können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 96535-855 auch können Sie das auf Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!