Waldorf Frommer Abmahnung | € 815 wegen Filmdownload?

Waldorf Frommer Abmahnung | € 815 wegen Filmdownload?
25.05.2014245 Mal gelesen
Eine Waldorf Frommer Abmahnung ist kein Beinbruch. Oft wurde der Film zwar heruntergeladen, jedoch haftet der Abgemahnte hierfür überhaupt nicht, so dass er weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss.

Waldorf Frommer fordern von den Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 815,00. Zu Recht?

In vielen Fällen keine Haftung des Anschlussinhabers bei einer Waldorf Frommer Abmahnung

Anders, als es von Verbraucherschutzverbänden mangels Fachwissen oft geraten wird, müssen Abgemahnte in einer Vielzahl der Fälle bei einer Waldorf Frommer Abmahnung gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies muss der Abgemahnte nur dann, wenn er selbst Täter war oder als Störer dazu beigetragen hat. Diese sog. Störerhaftung entfällt jedoch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in vielen Fällen, z. B. wenn volljährige Kinder die Täter waren oder minderjährigen Kinder das Filesharing zum Tatzeitpunkt bereits verboten worden war.

Waldorf Frommer Abmahnung - Was tun?

Machen Sie keine Experimente. Einen Anwalt für Filesharingrecht kann sich jeder leisten, hier sollte man nicht sparen. Sehen Sie bitte davon ab, sich selbst zu verteidigen, hier passieren oft Fehler, z. B. wie die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die lebenslang gilt und Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen kann.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filelsharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de