Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Herrn Robert Diggs wegen "Drift

Abmahnung Filesharing
23.05.2014289 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, die Herr Robert Diggs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin aussprechen lässt. Die Abmahnung betrifft den Musiktitel "Drift".

In der Abmahnung wird angegeben, Herr Robert Diggs sei Inhaber von Urheberrechten am dem Musikwerk "Drift". Durch die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet, insbesondere über Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme, wie z.B. Bittorrent und eDonkey/eKad würden Herrn Robert Diggs erhebliche Schäden entstehen. Daher habe Herr Robert Diggs die Firma SKB UG mit der Überwachung der File-Sharing-Systeme beauftragt, wm diese auf Angebote hin zu überprüfen, welche seine Rechte verletzen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, es stehe aufgrund der Ermittlungen fest, dass der Film "Pacific Rim" von seinem Internetanschluss durch das Verwenden einer Internettauschbörse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht worden sei. Der Film "Pacific Rim" enthalte auch das Musikwerk "Drift", an dem Herr Robert Diggs die Urheberrechte innehabe.

Der Abmahnungsempfänger wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 Euro aufgefordert.

Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben werden.

Häufig enthalten derartige Unterlassungserklärungen für den Abgemahnten nachteilige Formulierungen. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der grundsätzlich unbegrenzt gültig ist. Daher sollten Sie sich in der Unterlassungserklärung nicht zu mehr verpflichten, als unbedingt nötig.

Auch wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung häufig ratsam ist sollte die Unterlassungserklärung aber nur in modifizierter Form abgegeben werden.

Ob Sie sich gegen die in der Abmahnung geltend gemachte Kostenforderung verteidigen können hängt davon ab, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und ob Sie für den Verstoß haftbar sind.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht selbst begangen, so z. B., wenn der Internetanschluss von anderen Personen (Ehepartner, Kinder, WG-Mitbewohner usw.) mitbenutzt werden kann. In einem solchen Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen gar nicht für die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung.

In vielen Fällen lässt sich die Kostenforderung für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zumindest deutlich reduzieren.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über File-Sharing-Netwerke erhalten haben beachten Sie Folgendes:

Notieren Sie sich die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu mir auf und schicken Sie mir Ihre Abmahnung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an info@rechtsanwalt-neuwirth.de oder per Fax an 0711/25383786.

Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Für die Zusendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, mich zu beauftragen vereinbare ich mit Ihnen einen Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth